Tarifverträge

Transparenz und Qualität schaffen Vertrauen

Wir legen höchsten Wert auf die Zufriedenheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Als GVP-Mitglied wenden wir selbstverständlich die Tarifverträge und Branchenzuschlagvereinbarungen an. Die tarifliche Untergrenze in der Zeitarbeit liegt über dem gesetzlichen Mindestlohn. Zudem umfasst die tarifliche Regelung unter anderem Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Urlaubsanspruch sowie Zuschlagsregelungen.
Alle Regelungen aus dem Tarifwerk sind hier einzusehen:
iGZ-Tarifwerk ab 01.2023

Wir stehen für gute und vertrauensvolle Zeitarbeit!

Weitere Informationen unter www.personaldienstleister.de

Mitglied im iGZ